Allgemeine Geschäftsbedingungen GOP
a brand of Pro Regenerative Energien Stuttgart GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen an den Auftraggeber ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB), diese gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen den Parteien, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.
1.2 AGB des Auftraggebers gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Lieferung/Liefertermine
2.1 Haben wir uns zum Versand verpflichtet, so nehmen wir diesen für den Auftraggeber
mit der gebotenen Sorgfalt vor, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Wir sind nicht verpflichtet die zu versendenden Gegenstände zu versichern, diese Verpflichtung obliegt ausschließlich
dem Auftraggeber.
2.2 Die Versandkosten richten sich nach der gewählten Versandart und dem konkreten Inhalt der Bestellung. Für die von uns angebotenen Versandarten fallen jeweils unterschiedliche Kosten an.
2.3 Die von uns im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung – auch schriftlich – gemachten Angaben zu Lieferterminen sind stets unverbindlich. Terminangaben stellen lediglich einen Planungsparameter dar, der aufgrund der zum Bestellungszeitpunkt bekannten Produktionsverhältnisse von uns als realistisch eingeschätzt wird.
2.4 Wird die Ausführung der Leistung verzögert, so berechtigen Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von uns als auch in dem eines Zulieferers wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt – erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
2.5 Die Lieferfrist verlängert sich mindestens um den Zeitraum, mit dem sich der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten (z.B. Vorkasse) selbst in Verzug befindet.
§ 3 Preise/Zahlungsmodalitäten
3.1 Es kann wahlweise per Sofortüberweisung, Kreditkarte oder Rechnung bezahlt werden. Bei Zahlung per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 2,00 EUR fällig, die der Zusteller vor Ort erhebt. Weitere Steuern oder Kosten fallen nicht an.
3.2 Bei Zahlung per Rechnung hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
3.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verbraucher) bzw. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Unternehmer) sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.4 Die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von uns gegen den Auftraggeber Eigentum von uns. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab, wir nehmen hiermit diese Abtretung an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den Schuldner der abgetretenen Forderung mit aktueller Anschrift zu benennen. übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von uns verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung von durch uns gelieferter und in unserem Eigentum stehender Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
§ 5 Gewährleistung
5.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.
5.2 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von sechs Wochen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
5.3 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne
Interesse ist.
5.4 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Voraussetzung für eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe des reklamierten Teils der Waren an uns. Die Kosten der Rücklieferung tragen wir bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung.
5.5 Für die Dauer des Annahmeverzugs des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und
Kosten des Auftraggebers einzulagern. Wir können uns hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung
bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind uns zu erstatten.
5.6 Im Falle nicht fristgerechter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er
dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
§ 6 Haftung
6.1 Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahr-lässig begangen haben oder aber vertragswesentliche Pflichten verletzt worden sind. Bei leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden und auf das für den betreffenden Auftrag zu zahlende Entgelt begrenzt.
6.2 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei etwaigen Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist verjähren die Ansprüche auf Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der unter Ziffer 11.3 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr, beginnend mit der (Ab-) Lieferung der jeweiligen Ware. Dies gilt dann nicht, soweit wir arglistig gehandelt haben.
§ 7 Allgemeines
7.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von uns in Stuttgart. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von uns in Stuttgart vereinbart.
7.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit zur Folge. Der unwirksame Bestandteil ist vielmehr durch die dann geltende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen.
7.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Stand Juni 2014